Zu BASS 15 – 31 Nr. 30.2*
Prüfungsanforderungen
und Aufgabenbeispiele für die Bewertung
der sportpraktischen Leistungen im Rahmen
der Fachprüfung Sport als Abiturprüfungsfach
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
v. 3. 8. 2010 – 521-6.08.03.08-89398
Bezug: 1.
Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe (APO-GOSt) in der Fassung zuletzt geändert durch Verordnung vom 12. März 2009 (BASS 13 – 32 Nr. 3.1)
2. Richtlinien und Lehrpläne Sport vom 1. 8. 1999; Sekundarstufe II – Gymnasium/Gesamtschule; (BASS 15 – 31 Nr. 30)
3. RdErl. vom 1. 5. 2009; Sport als 4. Fach der Abiturprüfung (BASS 13 – 32 Nr. 9)
Für die gymnasiale Oberstufe des Gymnasiums und der Gesamtschule in Nordrhein-Westfalen werden hiermit die Prüfungsanforderungen und Aufgabenbeispiele für die Bewertung der sportpraktischen Leistungen im Abitur festgesetzt.
Die Regelungen gelten für die Bewertung der sportpraktischen Leistun-gen im Abitur im Grund- und im Leistungskurs.
Sie treten am 1. August 2011, beginnend mit der Qualifikationsphase, in Kraft (erstmalig Abitur 2013). Sie gelten demnach für Schülerinnen und Schüler des gymnasialen Bildungsgangs, die ab dem Schuljahr 2010/11 in die gymnasiale Oberstufe eintreten.
Die Veröffentlichung erfolgt als Heft 4734/2 in der Schriftenreihe „Schule in NRW“.
Abweichend vom Lehrplan Sport, Sekundarstufe II, 1999 (vgl. 2. Bezug) gelten die in der Anlage veränderten Prüfungsinhalte in den Bewe-gungsfeldern und Sportbereichen Leichtathletik (Streichung Hürden-sprint) und Schwimmen (Ausweitung Sportschwimmen, Aufnahme Wasserspringen) und zur Überprüfung der Ausdauerleistungsfähigkeit (800 m Schwimmen).
Die bisherige Anlage zum Lehrplan Sport vom 28. 6. 2000 (BASS 15 – 31 Nr. 30.2) zu Prüfungsanforderungen und Aufgabenbeispielen für die Bewertung der sportpraktischen Leistungen im Rahmen der Fachprüfung Sport als zweitem Abiturfach tritt zum 1. August 2011 außer Kraft.
* nur online unter www.schulministerium.nrw.de \> Schulrecht \> Richtlinien und Lehrpläne \> Richtlinienliste oder für Abonnenten unter www.schul-welt.de
ABl. NRW. 10/10 S. 522