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    Schulleitungsqualifizierung

    Die im Auftrag des MSW herausgegebenen Fortbildungsmaterialien zur Vorbereitung neuer Schulleiterinnen und Schulleiter werden verbindlich.

    Zu BASS 20 – 22 Nr. 62

    Fort- und Weiterbildung;
    Qualifikationserweiterung für Lehrkräfte,
    die ein Amt als Schulleiterin oder Schulleiter anstreben;
    Änderung

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
    v. 13. 9. 2010 – 412-6.07.01-50216

    Bezug: RdErl. d. MSW v. 25. 11. 2008 (BASS 20 – 22 Nr. 62)

    Der Bezugserlass wird wie folgt geändert:

    Nummer 5 erhält die folgende Fassung:

    „5. Im Rahmen der Qualifizierung werden ausschließlich die Fortbildungsmaterialien eingesetzt, die in das vom Landeszentrum Schulmanagement NRW herausgegebene Schulleitungshandbuch eingestellt worden sind. Zur Einführung in die Fortbildungsmaterialien nehmen die Kursleitungen vor ihrem ersten Einsatz an entsprechenden dienstlichen Veranstaltungen beim Landeszentrum Schulmanagement NRW teil.“

     

    Die Nummer 5 (alt) wird zur Nummer 6.

    Die Änderungen treten am 1. Januar 2011 in Kraft.

     

    ABl. NRW. 10/10 S. 522

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