Vorgaben zum Abitur 2013 Für Schülerinnen und Schüler, die zum Schuljahresbeginn 2010/11 in die gymnasiale Oberstufe eintreten, werden die Vorgaben zur Vorberei-tung auf die schriftlichen Prüfungen im Abitur 2013 im Unterricht der Qualifikationsphase erlassen. Bei den Vorgaben für 2013 wurde wiederum die grundsätzliche Struktur der Vorgaben der Vorjahre beibehalten. Nur in wenigen Fächern wur-den geringfügige inhaltliche oder redaktionelle Änderungen vorgenom-men. Dies betrifft die Fächer Deutsch, Evangelische Religionslehre, Jüdische Religionslehre, Katholische Religionslehre, Kunst und Technik. Für das Fach Latein weisen die Vorgaben jetzt die inhaltlichen Schwerpunkte und Methoden und Medien für die Prüfung zum Erwerb des Latinums aus, die ab 2013 an die Stelle der Erweiterungsprüfung tritt. Mit den Änderungen wird folgenden Wünschen der Schulen Rechnung getragen: – Bereitstellung der Vorgaben schon mit Beginn der Einführungsphase, um längerfristige Planungen für den gesamten Zeitraum der gymnasialen Oberstufe zu ermöglichen, – Beschränkung auf wenige unabdingbare Änderungen angesichts des besonderen Prüfungsjahrgangs – ggf. Konkretisierungen inhaltlicher Schwerpunkte. Die Vorgaben für 2013 sind in ihrer gültigen Fassung über das Internet-angebot des Schulministeriums (www.standardsicherung.nrw.de) ab-rufbar. |
Zu BASS 13 – 32 Nr. 6
Vorgaben
zur Vorbereitung auf die schriftlichen Prüfungen
im Abitur 2013
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
v. 9. 7. 2010 – 525-6.03.15.06-57124
Bezug: RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
v. 7. 8. 2009 (BASS 13 – 32 Nr. 6)
Der Bezugserlass wird wie folgt geändert:
1. Die Überschrift wird neu gefasst:
„Vorgaben zur Vorbereitung auf die schriftlichen Prüfungen
im Abitur 2011, 2012 und 2013“
2. Es wird eine neue Nr. 3 eingefügt. Sie lautet wie folgt:
„3.
Zur Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf die schriftlichen Prüfungen mit zentral gestellten Aufgaben im Abitur 2013 an Gymnasien und Gesamtschulen werden Vorgaben erlassen. Angesichts der besonderen Situation des sogenannten „Doppeljahrgangs“ bleiben die Vorgaben für 2013 überwiegend unverändert. Eine Belastung durch eine zusätzliche Wiederholerproblematik wird dadurch vermieden. Nur in wenigen Fächern wurden geringe Veränderungen in Form von Konkretisierungen oder Austausch einzelner Schwerpunkte vorgenommen. Die Veränderungen in den Vorgaben des Faches Latein erwiesen sich aufgrund der Einführung der Prüfung zum Erwerb des Latinums anstelle der Erweiterungsprüfung als notwendig.
Gemäß VV 33.2 zu § 33 Abs. 2 APO-GOSt gelten die Vorgaben auch für Schülerinnen und Schüler, die im Jahr 2013 die Abiturprüfung wiederholen. Sie sind von den Schulen über die sie betreffenden Änderungen rechtzeitig und aktenkundig zu informieren sowie bei der Vorbereitung auf zwischenzeitlich geänderte Schwerpunkte geeignet zu unterstützen. Die Vorbereitung auf die Abiturprüfung entsprechend den Vorgaben bleibt jedoch grundsätzlich in der Verantwortung der Schülerinnen und Schüler selbst.
Die Vorgaben gelten für die schriftlichen Prüfungen im Rahmen der Externenprüfung und für die Abiturprüfungen an den Waldorf-Schulen in den zentralen Prüfungsfächern analog.“
3. Die bisherige Nr. 3 wird Nr. 4.
ABl. NRW. 09/10 S. 469