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    Zu BASS 13 – 21

    Vorgaben
    zur Vorbereitung auf die zentralen Prüfungen
    1.

    am Ende der Klasse 10 an Hauptschulen, Realschulen, Gesamtschulen und Förderschulen
    im Schuljahr 2011/2012
    2.

    am Ende des vierten Semesters an Abendrealschulen im Jahr 2012
    3.

    am Ende der 11. Klasse an Waldorfschulen
    im Schuljahr 2011/2012

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
    v. 12. 8.  2010 – 534-6.03.15.06-89765

    Die Vorgaben zur Vorbereitung auf die zentralen Prüfungen im Jahr 2012 sind gegenüber den Vorgaben für das Jahr 2011 geändert worden.

    1. Zur Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf die schriftlichen Prüfungen am Ende der Klasse 10 im Schuljahr 2011/2012 mit landeseinheitlichen Prüfungsaufgaben in Hauptschulen, Realschulen, Gesamtschulen und Förderschulen werden folgende Vorgaben1) und für Förderschulen folgende ergänzenden Hinweise2) erlassen.

     

    2. Zur Vorbereitung der Studierenden auf die schriftlichen Prüfungen am Ende des vierten Semesters an Abendrealschulen im Jahr 2012 mit landeseinheitlichen Prüfungsaufgaben werden folgende Vorgaben1) erlassen.

     

    3. Zur Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler der Waldorfschulen auf die schriftlichen Prüfungen im Rahmen des Abschlussverfahrens zum Erwerb eines dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 und dem mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) gleichwertigen Schulabschlusses im Schuljahr 2011/2012 mit landeseinheitlichen Prüfungsaufgaben werden folgende Vorgaben1) erlassen.

     

    4. Die Vorgaben1) gelten für die schriftlichen Prüfungen im Rahmen der Externenprüfungen 2012 zum Erwerb des Hauptschulabschlusses nach Klasse 10 und des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) analog.

     

    1) Die verbindlichen Vorgaben für die zentralen Prüfungen im Jahr 2012 sind in ihrer gültigen Fassung über das Bildungsportal des Schulministeriums
    (http://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/zp10/)
    abrufbar.

    2) Die verbindlichen Vorgaben für die zentralen Prüfungen im Jahr 2012 und die ergänzenden Hinweise zu den Vorgaben für Förderschulen sind in ihrer gültigen Fassung über das Bildungsportal des Schulministeriums
    (http://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/zp10/)
    abrufbar.

     

     

    ABl. NRW. 09/10 S. 469

     

     

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