Zu BASS 15 – 36 Nr. 199*
Berufskolleg;
Zweijährige Berufsfachschule
im Berufsfeld Sozial- und Gesundheitswesen
Staatlich geprüfte Kinderpflegerin/
Staatlich geprüfter Kinderpfleger:
Erweiterung des Lehrplans zur Erprobung
um die fachlichen Kompetenzen zur Erlangung
der Erlaubnis zur Kindertagespflege nach § 43 SGB VIII
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
v. 3. 8. 2010 – 314-6.08.01.01-13-48957
Der Lehrplan „Staatlich geprüfter Kinderpfleger/Staatlich geprüfte Kin-derpflegerin“ ist in Abstimmung mit dem Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein - Westfalen mit den Inhalten zur Kindertagespflege ergänzt worden.
Der veränderte Lehrplan ist ab dem 1. August 2010 gültig. Er gilt pro-beweise für zwei Durchgänge.
Auf dem Abschlusszeugnis der „Staatlich geprüften Kinderpflegerin/des Staatlich geprüften Kinderpflegers“ ist der Hinweis aufzunehmen, dass der Abschluss die fachliche Qualifikation für die Kindertagespflege umfasst.
Sofern in der Bildungsgangkonferenz verbindliche Festlegungen ver-einbart werden, nach denen diese Inhalte vollständig im Schuljahr 2010/2011 in der Oberstufe vermittelt werden, kann der Hinweis auf die fachliche Qualifikation für die Kindertagespflege auch im Abschlusszeugnis am Ende des Schuljahres 2010/2011 erfolgen.
Der Lehrplan und Handreichungen hierzu werden im Internet im Bil-dungsportal des Ministeriums veröffentlicht.
http://www.berufsbildung.nrw.de/lehrplaene-bfs/ oder
http://www.berufsbildung.schulministerium.nrw.de/lehrplaene-bfs/
Eine Bestellung über den Verlag ist nicht möglich.
Mit Ablauf des 31. 7. 2010 tritt der bisherige Lehrplan (RdErl. d. Ministe-riums für Schule und Weiterbildung v. 30. 6. 2006 – BASS 15 – 36 Nr. 199) auslaufend außer Kraft.
* nur online unter www.schulministerium.nrw.de \> Schulrecht \> Richtlinien und Lehrpläne \> Richtlinienliste oder für Abonnenten unter www.schul-welt.de
ABl. NRW. 09/10 S. 470