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    Zu BASS 15 – 38*

    Berufskolleg;

    Bildungsgänge der Berufsfachschule nach Anlage D
    (D1 bis D28)
    der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs (APO-BK);
    Bildungspläne zur Erprobung nach § 2 Abs. 1 und 2 der Anlage D APO-BK; Anlage D1 bis D28

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
    v. 12. 8. 2010 – 312-6.04.05-29042

    Für die Bildungsgänge des Beruflichen Gymnasiums nach Anlage D (D1 bis D28) der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs (APO-BK – BASS 13 – 33 Nr. 1.1) wurden für die vierten Fächer (Grundkursfächer) der Abiturprüfung bzw. für die Fächer der Berufsabschlussprüfung Bildungspläne zur Erprobung entwickelt.

    Die Bildungspläne für die in der Anlage 1 aufgeführten Fächer werden hiermit gemäß § 6 Abs. 1 SchulG (BASS 1 – 1) mit Wirkung vom 1. 8. 2011 zur Erprobung in Kraft gesetzt. Es wird den Schulen anheim gestellt, die Lehrpläne bereits im Schuljahr 2010/2011 zu verwenden. Es ist sicher zu stellen, dass die für die Umsetzung der neuen Lehrpläne erforderlichen Fortbildungsmaßnahmen bis zum Inkrafttreten durchgeführt werden.

    Die Veröffentlichung erfolgt in der Schriftenreihe „Schule in NRW“. Je ein Exemplar der Bildungspläne zur Erprobung erhalten die Berufskollegs in Papierform. Die Bildungspläne werden außerdem im Bildungsportal des Ministeriums veröffentlicht.

    http://www.berufsbildung.nrw.de/lehrplaene-berufliches-gymnasium/

    Eine Bestellung über den Verlag ist nicht möglich.

    Die in der Anlage 2 aufgeführten Bestimmungen treten mit Wirkung vom 1. 8. 2011 auslaufend außer Kraft.

    * nur online unter www.schulministerium.nrw.de \> Schulrecht \> Richtlinien und Lehrpläne \> Richtlinienliste oder für Abonnenten unter www.schul-welt.de

     

     

    Anlage 1

    Folgende Bildungspläne zur Erprobung treten zum 1. 8. 2010 in Kraft:

    Heft Nr.

    Bereich / Fach

     

    Bildungsgänge des Beruflichen Gymnasiums nach § 2 Abs. 1 und 2 APO-BK Anlage D
    (D 1 bis D 28)

    Fachbereich Erziehung und Soziales

    45110

    Fachlehrplan Gesellschaftslehre mit Geschichte [als Grundkursfach]

    45111

    Fachlehrplan Mathematik [als Grundkursfach]

     

    Fachbereich Technik

    45415

    Fachlehrplan Mathematik [als Grundkursfach]

    45416

    Fachlehrplan Wirtschaftslehre [als Grundkursfach]

     

    Fachbereich Wirtschaft und Verwaltung

    45609

    Fachlehrplan Biologie [als Grundkursfach]

    45610

    Fachlehrplan Niederländisch (2. Fremdsprache) [als Grundkursfach]

    45611

    Fachlehrplan Volkswirtschaftslehre
    [als Grundkursfach]

    45612

    Fachlehrplan Wirtschaftsinformatik [als Grundkursfach]

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Anlage 2

    Außer Kraft tretende Bestimmungen

    Folgende Lehrpläne treten auslaufend mit  dem 1. 8. 2010 außer Kraft:

    Bereich / Fach

    Heft Nr.

    Datum des Einführungserlasses und Fundstelle

    Höhere Berufsfachschule mit gymnasialer Oberstufe

     

     

    Genereller Einführungserlass für alle Vorläufigen Richtlinien

    (Der RdErl. wird nur bezüglich der Fächer aufgehoben, die in der Anlage 1 aufgeführt sind.)

     

    RdErl. v. 18. 8. 1987 (BASS 15 – 34 Nr. 700)

    Ergänzung zum generellen Einführungserlass

    (Der RdErl. wird nur bezüglich der Fächer aufgehoben, die in der Anlage 1 aufgeführt sind.)

     

    RdErl. v. 13. 11. 1990 (BASS 15 – 34 Nr. 700.1)

    Hinweise zu den vorläufigen Richtlinien

    (Der RdErl. wird nur bezüglich der Fächer aufgehoben, soweit sie in der Anlage 1 aufgeführt sind.)

     

     

    Politik/Geschichte

    4602

    RdErl. v. 18. 8. 1987
    (BASS 15 – 34 Nr. 702)

    Volkswirtschaftslehre

    4618

    RdErl. v. 18. 8. 1987
    (BASS 15 – 34 Nr. 719)

    Wirtschaftsinformatik/
    Organisationslehre

    4619

    RdErl. v. 18. 8. 1987
    (BASS 15 – 34 Nr. 720)

    Volks- und Betriebswirtschaftslehre

    4639

    RdErl. v. 18. 8. 1987
    (BASS 15 – 34 Nr. 760)

    Unterrichtsvorgaben
    Kollegschule

     

     

    Einführungserlass Vorläufige Richtlinien und Lehrpläne (19 Fächer)

    Bildungsgang allgemeine Hochschulreife und Berufsabschluss / allgemeine Hochschulreife in Verbindung mit beruflichen Qualifikationen

    (Der RdErl. wird nur bezüglich der Fächer aufgehoben, die in der Anlage 1 aufgeführt sind.)

    –

    RdErl. v. 2. 4. 1992 (BASS 15 – 57 Nr. 601)

     

     

     

     

    ABl. NRW. 09/10 S. 470

     

     

     

     

     

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