Zu BASS 15 – 38*
Berufskolleg;
Bildungsgänge der Berufsfachschule nach Anlage D
(D1 bis D28)
der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs (APO-BK);
Bildungspläne zur Erprobung nach § 2 Abs. 1 und 2 der Anlage D APO-BK; Anlage D1 bis D28
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
v. 12. 8. 2010 – 312-6.04.05-29042
Für die Bildungsgänge des Beruflichen Gymnasiums nach Anlage D (D1 bis D28) der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs (APO-BK – BASS 13 – 33 Nr. 1.1) wurden für die vierten Fächer (Grundkursfächer) der Abiturprüfung bzw. für die Fächer der Berufsabschlussprüfung Bildungspläne zur Erprobung entwickelt.
Die Bildungspläne für die in der Anlage 1 aufgeführten Fächer werden hiermit gemäß § 6 Abs. 1 SchulG (BASS 1 – 1) mit Wirkung vom 1. 8. 2011 zur Erprobung in Kraft gesetzt. Es wird den Schulen anheim gestellt, die Lehrpläne bereits im Schuljahr 2010/2011 zu verwenden. Es ist sicher zu stellen, dass die für die Umsetzung der neuen Lehrpläne erforderlichen Fortbildungsmaßnahmen bis zum Inkrafttreten durchgeführt werden.
Die Veröffentlichung erfolgt in der Schriftenreihe „Schule in NRW“. Je ein Exemplar der Bildungspläne zur Erprobung erhalten die Berufskollegs in Papierform. Die Bildungspläne werden außerdem im Bildungsportal des Ministeriums veröffentlicht.
http://www.berufsbildung.nrw.de/lehrplaene-berufliches-gymnasium/
Eine Bestellung über den Verlag ist nicht möglich.
Die in der Anlage 2 aufgeführten Bestimmungen treten mit Wirkung vom 1. 8. 2011 auslaufend außer Kraft.
* nur online unter www.schulministerium.nrw.de \> Schulrecht \> Richtlinien und Lehrpläne \> Richtlinienliste oder für Abonnenten unter www.schul-welt.de
Anlage 1
Folgende Bildungspläne zur Erprobung treten zum 1. 8. 2010 in Kraft: | |
Heft Nr. | Bereich / Fach |
| Bildungsgänge des Beruflichen Gymnasiums nach § 2 Abs. 1 und 2 APO-BK Anlage D Fachbereich Erziehung und Soziales |
45110 | Fachlehrplan Gesellschaftslehre mit Geschichte [als Grundkursfach] |
45111 | Fachlehrplan Mathematik [als Grundkursfach] |
| Fachbereich Technik |
45415 | Fachlehrplan Mathematik [als Grundkursfach] |
45416 | Fachlehrplan Wirtschaftslehre [als Grundkursfach] |
| Fachbereich Wirtschaft und Verwaltung |
45609 | Fachlehrplan Biologie [als Grundkursfach] |
45610 | Fachlehrplan Niederländisch (2. Fremdsprache) [als Grundkursfach] |
45611 | Fachlehrplan Volkswirtschaftslehre |
45612 | Fachlehrplan Wirtschaftsinformatik [als Grundkursfach] |
Anlage 2
Außer Kraft tretende Bestimmungen Folgende Lehrpläne treten auslaufend mit dem 1. 8. 2010 außer Kraft: | ||
Bereich / Fach | Heft Nr. | Datum des Einführungserlasses und Fundstelle |
Höhere Berufsfachschule mit gymnasialer Oberstufe |
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Genereller Einführungserlass für alle Vorläufigen Richtlinien (Der RdErl. wird nur bezüglich der Fächer aufgehoben, die in der Anlage 1 aufgeführt sind.) |
| RdErl. v. 18. 8. 1987 (BASS 15 – 34 Nr. 700) |
Ergänzung zum generellen Einführungserlass (Der RdErl. wird nur bezüglich der Fächer aufgehoben, die in der Anlage 1 aufgeführt sind.) |
| RdErl. v. 13. 11. 1990 (BASS 15 – 34 Nr. 700.1) |
Hinweise zu den vorläufigen Richtlinien (Der RdErl. wird nur bezüglich der Fächer aufgehoben, soweit sie in der Anlage 1 aufgeführt sind.) |
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Politik/Geschichte | 4602 | RdErl. v. 18. 8. 1987 |
Volkswirtschaftslehre | 4618 | RdErl. v. 18. 8. 1987 |
Wirtschaftsinformatik/ | 4619 | RdErl. v. 18. 8. 1987 |
Volks- und Betriebswirtschaftslehre | 4639 | RdErl. v. 18. 8. 1987 |
Unterrichtsvorgaben |
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Einführungserlass Vorläufige Richtlinien und Lehrpläne (19 Fächer) Bildungsgang allgemeine Hochschulreife und Berufsabschluss / allgemeine Hochschulreife in Verbindung mit beruflichen Qualifikationen (Der RdErl. wird nur bezüglich der Fächer aufgehoben, die in der Anlage 1 aufgeführt sind.) | – | RdErl. v. 2. 4. 1992 (BASS 15 – 57 Nr. 601) |
ABl. NRW. 09/10 S. 470