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    Zu BASS 15 – 33*

    Sekundarstufe II – Berufskolleg;
    Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung; Vorläufige Lehrpläne

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
    v. 3. 7. 2010 – 313-6.08.01.13-88893

    Für den Unterricht in den Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung wurden unter verantwortlicher Leitung des Ministeriums für Schule und Weiterbildung für das Land Nordrhein-Westfalen Lehrpläne erarbeitet. Dabei haben erfahrene Lehrkräfte und Berufsstandsvertretungen mitgewirkt. Die Lehrpläne für die in Anlage 1 aufgeführten Ausbildungsberufe des dualen Systems der Berufsausbildung basieren auf den von der Kultusministerkonferenz beschlossenen Rahmenlehrplänen. Sie treten zum  1. 8. 2010 als vorläufige Lehrpläne in Kraft.

    Die Veröffentlichung erfolgt in der Schriftenreihe „Schule in NRW“. Die vorläufigen Lehrpläne sind im Bildungsportal
    (http://www.berufsbildung.nrw.de/lehrplaene-fachklassen/
    oder
    http://www.berufsbildung.schulministerium.nrw.de/lehrplaene-fachklassen/) veröffentlicht.

    Es ist vorgesehen, die vorläufigen Lehrpläne nach Abschluss der Verbändebeteiligung gemäß § 77 SchulG (BASS 1 – 1) endgültig in Kraft zu setzen.

    Die bisher gültigen Richtlinien und Lehrpläne (Anlage 2) treten ab dem 1. 8. 2010 auslaufend außer Kraft.

    * nur online unter www.schulministerium.nrw.de \> Schulrecht \> Richtlinien und Lehrpläne \> Richtlinienliste oder für Abonnenten unter www.schul-welt.de

     

     

     

    Anlage 1

    Vorläufige Lehrpläne für neue und neugeordnete Ausbildungsberufe, die zum 1. 8. 2010 in Kraft treten:

    Heft

    Ausbildungsberuf

    4278

    Geomatikerin/Geomatiker

    41105

    Pferdewirtin/Pferdewirt

    4282

    Technische Konfektionärin/Technischer Konfektionär

    4190

    Vermessungstechnikerin/Vermessungstechniker

     

     

    Anlage 2

    Folgende Lehrpläne/Lehrpläne zur Erprobung treten ab dem 1. 8. 2010 auslaufend außer Kraft:

    1. Kartographin/Kartograph
    RdErl. v. 11. 8. 1998 (BASS 15 – 33 Nr.178) Heft-Nr. 4278

     

    2. Technische Konfektionärin/Technischer Konfektionär
    RdErl. v. 10. 12. 2004 (BASS 15 – 33 Nr. 182) Heft-Nr. 4282

     

    3. Vermessungstechnikerin/Vermessungstechniker
    RdErl. v. 26. 9. 1997 (BASS 15 – 33 Nr.90) Heft-Nr. 4190

     

    4. Papiertechnologin/Papiertechnologe
    RdErl. v. 15. 1. 2007 (BASS 15 – 33 Nr. 137)

     

    (Ein neuer Landeslehrplan wird nicht erstellt, da die Beschulung als Splitterberuf für Nordrhein-Westfalen in Baden-Württemberg erfolgt.)

     

     

     

    ABl. NRW. 08/10 S. 416

     

     

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