Arbeits- und Gesundheitsschutz – Neue Checklisten
Die Schulleitung ist gemäß § 59 Absatz 8 SchulG (BASS 1 – 1) auch für den Arbeits- und Gesundheitsschutz verantwortlich.
Zur Unterstützung der Schulleitung hat der überbetriebliche arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Dienst, die BAD GmbH, die Checklisten zur Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsplätze von Lehrerinnen und Lehrern an Schulen überarbeitet, aktualisiert und benutzerfreundlicher gestaltet. Sie sind neben den allgemeinen Hinweisen, Handlungsempfehlungen und Arbeitsvorschlägen ebenfalls im Internet eingestellt.
www.schulministerium.nrw.de/BP/Lehrer/ArbeitsUndGesundheitsschutz/index.html
Hinsichtlich der Zugangsberechtigung (Benutzername und Kennwort) für den geschützten Bereich wird auf die Schulmail vom 18. 9. 2009 verwiesen.
ABl. NRW. 08/10 S. 418