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    Zu BASS 12 – 61 Nr. 1.4

    Blockunterricht
    in den Fachklassen des dualen Systems
    der Berufsausbildung;
    Zeiteinteilung für das Schuljahr 2011/2012
    für die Stufenausbildung in der Bauwirtschaft

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
    v. 8. 6. 2010 – 313-6.03.03.06-2575

    Für das Schuljahr 2011/2012 wird für die Stufenausbildung in der Bauwirtschaft folgende Zeiteinteilung für den Blockunterricht in den Berufskollegs festgelegt:

     

    Unterstufe

     

    7.

     11.

    2011  –

      2.

     12.

    2011

     

     

     

    30.

    1.

    2012  –

     17.

    2.

    2012

     

     

     

    12.

      3.

    2012  –

    30.

    3.

    2012

     

     

     

    11.

    6.

    2012  –

    6.

    7.

    2012

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Mittelstufe

     

      4.

     10.

    2011  –

    21.

     10.

    2011

     

     

     

      9.

    1.

    2012  –

    27.

    1.

    2012

     

     

     

    20.

      2.

    2012  –

    9.

      3.

    2012

     

     

     

    14.

      5.

    2012  –

    8.

      6.

    2012

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Oberstufe

     

    12.

    9.

    2011  –

    30.

    9.

    2011

     

     

     

      5.

     12.

    2011  –

    22.

     12.

    2011

     

     

     

    16.

      4.

    2012  –

     11.

      5.

    2012

    Die vorgegebenen Blockzeiten gelten nicht für die Fachklassen des Be-rufsfeldes Bauwirtschaft an Berufskollegs des Kreises Viersen in Kempen sowie für die Fachklassen des Ausbildungsberufes „Feuerungs- und Schornsteinbauer/Feuerungs- und Schornsteinbauerin“ am Hans-Schwier-Berufskolleg in Gelsenkirchen.

    Von den Zeiten kann nur abgewichen werden, wenn die Partner der dualen Ausbildung und die betroffenen überbetrieblichen Ausbildungsstätten den Änderungen zugestimmt haben. Von der Abweichung ist das Ministerium für Schule und Weiterbildung über die zuständige Bezirksregierung zu informieren.

    Der Runderlass ergeht im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.

     

    ABl. NRW. 07/10 S. 351

     

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