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    Schulaufsichtsqualifizierung

    Für Beamtinnen und Beamte, die erstmals in der unteren und oberen Schulaufsicht eingesetzt werden, ist eine Qualifizierungsreihe eingerichtet worden. Dadurch soll ein auf die Erfordernisse der eigenverantwortlichen Schulen ausgerichtetes Steuerungsverständnis vermittelt werden. Die Teilnahme an den Kursen ist verpflichtend.

    Zu BASS 20 – 22

    Fort- und Weiterbildung;
    Qualifizierung von Beamtinnen und Beamten
    in der unteren und oberen Schulaufsicht

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
    v. 27. 5. 2010 – 412-6.08.01-63014

    1. Beamtinnen und Beamte in den unteren und oberen Schulaufsichtsbehörden, denen erstmals ein Amt gemäß § 54 Laufbahnverordnung übertragen wird oder die für einen längeren Zeitraum mit der Wahrnehmung dieses Amtes beauftragt werden, nehmen innerhalb der ersten zwei Jahre nach Aufnahme der Tätigkeit an einer Qualifizierung teil. Andere Beamtinnen und Beamte des höheren Dienstes und vergleichbare Tarifbeschäftigte, die erstmals in den Schulabteilungen der Bezirksregierungen eingesetzt werden, können nach dienstlichem Bedarf im Rahmen freier Qualifizierungsplätze an den Kursen teilnehmen.

     

    2. Die Qualifizierung wird von der Fortbildungsakademie Mont Cenis in Herne durchgeführt.

     

    3. Die Kursgruppen umfassen jeweils etwa 15 Personen.

     

    4. Die Qualifizierungskurse haben ein Volumen von etwa 68 Stunden und umfassen insbesondere die folgenden Themen:

     

    –

    Haltung und Handeln der systemisch orientierten Schulaufsicht,

    –

    Qualitätsmanagement und Evaluation,

    –

    Verwaltung und Recht,

    –

    Konflikt- und Beschwerdemanagement.

    5. Die Bezirksregierung Arnsberg koordiniert die Teilnahme der Schul-aufsichtsbeamtinnen und -beamten des Landes mit der Fortbildungsakademie Mont Cenis. Sie meldet der Fortbildungsakademie jeweils bis zum 1. April und zum 1. Oktober eines Kalenderjahres die im folgenden Kalenderhalbjahr in den Regierungsbezirken zur Schulung anstehenden Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Sofern eine Teilnehmerauswahl erforderlich ist, erfolgt diese unter Beteiligung des Hauptpersonalrats Verwaltung.

     

    6. Die Seminarkosten werden der Fortbildungsakademie Mont Cenis von der Bezirksregierung Arnsberg erstattet. Die Reisekosten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer tragen die entsendenden Bezirksregierungen.

     

    Der Runderlass tritt am 1. Juni 2010 in Kraft.

     

    ABl. NRW. 07/10 S. 367

     

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