FIBS – Förderzentrum für die integrative Beschulung von sehbehinderten Schülern Eine Differenzierung zwischen Sehbehinderten und hochgradig Sehbehinderten wird in der Praxis des FIBS nicht mehr vorgenommen und hinsichtlich der zentralen Prüfungen werden nun Hilfen, z. B. taktile Abbildungen für die Sehbehinderten zur Verfügung gestellt. |
Zu BASS 10 – 32 Nr. 52
Förderzentrum
für die integrative Beschulung blinder und hochgradig sehbehinderter Schülerinnen und Schüler (FIBS);
Änderung
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
v. 22. 3. 2010 – 525
Bezug: RdErl. d. Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder
v. 21. 6. 2005 (BASS 10 – 32 Nr. 52)
Der Bezugserlass wird wie folgt geändert:
1. Der Titel erhält folgende Fassung: „Förderzentrum für die integrative Beschulung blinder und sehbehinderter Schülerinnen und Schüler (FIBS); Aufgaben und Zuständigkeiten“.
2. Absatz 1 erhält folgende Fassung: „Das Förderzentrum für integrative Beschulung blinder und sehbehinderter Schülerinnen und Schüler (FIBS) in Soest hat die Aufgabe, die Arbeit mit diesen Schülerinnen und Schülern im gemeinsamen Unterricht zu unterstützen. Das Förderzentrum bietet seine Dienste den öffentlichen und privaten Schulen aller Schulformen mit Ausnahme der Förderschulen, im Zusammenhang mit den zentralen Prüfungen jedoch auch diesen, an.“.
3. Der Begriff „hochgradig“ fällt weg in den Nummern 1 Buchstabe a) und 2 Buchstabe c).
4. Nummer 2 wird wie folgt geändert:
a)
Es wird folgender Buchstabe c) eingefügt:
„c) Im Rahmen zentraler Prüfungen werden zentral zu erstellende taktile Abbildungen oder übertragende Aufgaben allen an den Prüfungen beteiligten Schulformen zur Verfügung gestellt“.
b)
Buchstabe c) (alt) wird Buchstabe d).
ABl. NRW. 04/10 S. 200