Berufsfachschule Mit diesem Erlass wird der Bildungsgang der (Höheren) Berufsfachschule (APO-BK Anlage C5) der Fachrichtung Gestaltung und Technik, fachlicher Schwerpunkt Labor- und Verfahrenstechnik, geregelt. Die Stundentafeln und die Curricularen Skizzen wurden unter Beteiliung der betroffenen Schulen erstellt und gewährleisten nunmehr ein einheitliches und vollständiges Bildungsangebot in diesem Bildungsgang. |
Zu BASS 15 – 37*
Berufskolleg;
Bildungsgang der Berufsfachschule
nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 Anlage C (C 5)
der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung
in den Bildungsgängen des Berufskollegs (APO-BK);
Verbindliche Stundentafeln
und
Curriculare Skizzen zur Erprobung
für die Fachrichtung Gestaltung
und
die Fachrichtung Technik, fachlicher Schwerpunkt Labor- und Verfahrenstechnik
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
v. 27. 2. 2010 – 312-6.03.07.03.02-85118
Unter Mitwirkung erfahrener Lehrkräfte der betroffenen Schulen wurden die in der Anlage (nur im Internet s. u.) beigefügten Stundentafeln sowie die Curricularen Skizzen für die Fächer der fachlichen Schwerpunkte für die o. a. Fachrichtungen des Bildungsgangs der Berufsfachschule nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 Anlage C (C 5) der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs (APO-BK) erarbeitet.
Sie werden hiermit bekannt gegeben und gemäß § 29 Schulgesetz (BASS 1 – 1) mit Wirkung vom 1. 8. 2010 – beginnend mit der Jahrgangsstufe 11 – zur Erprobung in Kraft gesetzt.
Die Vorgaben sind allen an der didaktischen Jahresplanung für den Bildungsgang Beteiligten zur Verfügung zu stellen.
Die verbindlichen Stundentafeln sowie die Curricularen Skizzen werden im Internet des Ministeriums für Schule und Weiterbildung unter
http://www.berufsbildung.nrw.de/lehrplaene-hbfs/
veröffentlicht.
* nur online unter www.schulministerium.nrw.de \> Schulrecht \> Richtlinien und Lehrpläne \> Richtlinienliste oder für Abonnenten unter www.schul-welt.de
ABl. NRW 04/10 S. 201