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    Moderatorentätigkeit

    Die Anrechnung der Moderatorentätigkeit wird vereinheitlicht und ein System zur landesweiten Dokumentation der erbrachten Fortbildungsleistungen (Fortbildungsdokumentation – Fobido) eingeführt.

    Zu BASS 20 – 22 Nr. 8

    Fort- und Weiterbildung;
    Strukturen und Inhalte der Lehrerfort- und Weiterbildung; Änderung

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
    v.  25. 1. 2010  – 412-6.07.01-84855

    Bezug: Rd.Erl. d. Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder
    v. 27. 4. 2004 (BASS 20 – 22 Nr. 8)

    Der Bezugserlass wird wie folgt geändert:

    In Nr. 8.1 wird hinter dem zweiten Absatz ein dritter Absatz angefügt:

    „Die Teilnahme der Moderatorinnen und Moderatoren an Qualifizierungsangeboten einer Bezirksregierung oder der Medienberatung NRW oder anderer Anbieter, an Dienstbesprechungen sowie an der Konzept- und Materialentwicklung der Bezirksregierungen oder der Medienberatung NRW wird auf die Unterrichtsverpflichtung angerechnet.“

    Hinter Nr. 8.3 wird als Nr. 8.4 eingefügt:

    „8.4 Dokumentation und Fortbildungsberichterstattung

     

    Zur Berechnung der Anrechnungsstunden dokumentieren die Moderatorinnen und Moderatoren ihre Teilnahmen (Nr. 8.1 dritter Absatz) und Moderationen (Nr. 8.2) in dem vom Ministerium bereitgestellten Online-Werkzeug (Fortbildungsdokumentation – Fobido). Die in Fobido gespeicherten Daten werden in anonymisierter Form zur Fortbildungsberichterstattung verarbeitet.“

     

    Der Runderlass tritt am 1. Februar 2010 in Kraft.

     

    ABl. NRW. 02/10 S. 96

     

     

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