Moderatorentätigkeit Die Anrechnung der Moderatorentätigkeit wird vereinheitlicht und ein System zur landesweiten Dokumentation der erbrachten Fortbildungsleistungen (Fortbildungsdokumentation – Fobido) eingeführt. |
Zu BASS 20 – 22 Nr. 8
Fort- und Weiterbildung;
Strukturen und Inhalte der Lehrerfort- und Weiterbildung; Änderung
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
v. 25. 1. 2010 – 412-6.07.01-84855
Bezug: Rd.Erl. d. Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder
v. 27. 4. 2004 (BASS 20 – 22 Nr. 8)
Der Bezugserlass wird wie folgt geändert:
In Nr. 8.1 wird hinter dem zweiten Absatz ein dritter Absatz angefügt:
„Die Teilnahme der Moderatorinnen und Moderatoren an Qualifizierungsangeboten einer Bezirksregierung oder der Medienberatung NRW oder anderer Anbieter, an Dienstbesprechungen sowie an der Konzept- und Materialentwicklung der Bezirksregierungen oder der Medienberatung NRW wird auf die Unterrichtsverpflichtung angerechnet.“
Hinter Nr. 8.3 wird als Nr. 8.4 eingefügt:
„8.4 Dokumentation und Fortbildungsberichterstattung
Zur Berechnung der Anrechnungsstunden dokumentieren die Moderatorinnen und Moderatoren ihre Teilnahmen (Nr. 8.1 dritter Absatz) und Moderationen (Nr. 8.2) in dem vom Ministerium bereitgestellten Online-Werkzeug (Fortbildungsdokumentation – Fobido). Die in Fobido gespeicherten Daten werden in anonymisierter Form zur Fortbildungsberichterstattung verarbeitet.“
Der Runderlass tritt am 1. Februar 2010 in Kraft.
ABl. NRW. 02/10 S. 96