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    Ganztagsschulen; 1.000-Schulen-Programm wird um ein Jahr verlängert

    Zu BASS 11 – 02 Nr. 25

    1.000-Schulen-Programm – Sekundarstufe I;
    Zuwendungen für Investitionen in Ganztagsschulen, Ganztagsangeboten
    und pädagogischer Übermittagbetreuung;
    Änderung

    RdErl. d. Ministerium für Schule und Weiterbildung
    v. 11. 12. 2009 – 515-6.08.06.11.01-76415

    Bezug: RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung
    v. 31. 7. 2008 (BASS 11 – 02 Nr. 25)

    Mit Beschluss des Landtags über den Haushalt der Landesregierung für das Jahr 2010 stehen Mittel aus dem 1.000-Schulen-Programm bis zum 31. 12. 2011 zur Verfügung.

    Der Bezugserlass ist daher zu ändern.

    1. Nr. 4 Buchstabe f und g erhalten folgende Fassung:

     

    „f)

    Abschluss der Maßnahmen bis zum 31. 12. 2011,

    g)

    Abrechnung der Maßnahmen bis zum 31. 3. 2012.“

    2. Nr. 7 erhält folgende Fassung:

     

    „Geltungsdauer

    Diese Richtlinien gelten längstens bis zum 31. 12. 2011.

     

    3. Dieser Erlass tritt sofort in Kraft.

     

     

    ABl. NRW. 01/10 S. 38

     

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