Ganztagsschulen; 1.000-Schulen-Programm wird um ein Jahr verlängert |
Zu BASS 11 – 02 Nr. 25
1.000-Schulen-Programm – Sekundarstufe I;
Zuwendungen für Investitionen in Ganztagsschulen, Ganztagsangeboten
und pädagogischer Übermittagbetreuung;
Änderung
RdErl. d. Ministerium für Schule und Weiterbildung
v. 11. 12. 2009 – 515-6.08.06.11.01-76415
Bezug: RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung
v. 31. 7. 2008 (BASS 11 – 02 Nr. 25)
Mit Beschluss des Landtags über den Haushalt der Landesregierung für das Jahr 2010 stehen Mittel aus dem 1.000-Schulen-Programm bis zum 31. 12. 2011 zur Verfügung.
Der Bezugserlass ist daher zu ändern.
1. Nr. 4 Buchstabe f und g erhalten folgende Fassung:
„f)
Abschluss der Maßnahmen bis zum 31. 12. 2011,
g)
Abrechnung der Maßnahmen bis zum 31. 3. 2012.“
2. Nr. 7 erhält folgende Fassung:
„Geltungsdauer
Diese Richtlinien gelten längstens bis zum 31. 12. 2011.
3. Dieser Erlass tritt sofort in Kraft.
ABl. NRW. 01/10 S. 38