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    Ganztagsberufsschule

    Da der Modellversuch GigS (Ganztagsberufsschule in der gesunden Schule) seit 2006 erfolgreich läuft, wird nun auch anderen Berufskollegs die Ganztagsberufsschule ermöglicht.

    Trotz des Festhaltens an dem bundesweit vereinbarte Unterrichtskontingent von 480 Unterrichtsstunden pro Schuljahr gewinnen die Ausbildungsbetriebe durch die veränderte Unterrichtsorganisation zehn Tage zusätzliche Ausbildungszeit pro Jahr und werden so zur Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze motiviert.

    Zu BASS 13 – 33 Nr. 1.2

    Verwaltungsvorschriften
    zur Verordnung über die Ausbildung und Prüfung
    in den Bildungsgängen des Berufskollegs (VVzAPO-BK); Änderungen

    RdErl. d. Ministerium für Schule und Weiterbildung
    v. 18. 11. 2009 – 313

    Bezug: RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung, Wissenschaft und Forschung v. 19. 6. 2000 (BASS 13 – 33 Nr. 1.2)

    Die Verwaltungsvorschriften zu § 5 APO-BK Anlage A (Bezugserlass) werden wie folgt geändert:

    1. Der Text der bisherigen VV Nr. 5.1 wird Text zur neuen Nr. 5.11.

     

    2. § 5 erhält ergänzend folgende Verwaltungsvorschrift. Nach Nr. 5.11 (neu) wird folgende Nr. 5.12 angefügt:

     

    „5.12

    Bildungsgänge der Berufsschule (Anlage A1 bis A3) können als Ganztagsberufsschule mit 10 Unterrichtsstunden an einem Schultag pro Woche organisiert werden. Die Differenz zu 480 Jahresstunden wird ausgeglichen; in der Regel durch zwei Projektwochen.

     

    Voraussetzung für die Beteiligung eines Bildungsganges an dieser Organisationsform ist die Vorlage eines integrierten Bewegungs- und Ernährungskonzeptes zur Gesundheitsförderung. Den Schülerinnen und Schülern ist durch entsprechende Angebote die Einnahme eines gesunden Frühstücks und Mittagessens zu ermöglichen.

     

    Die Lernzeiten sind rhythmisiert auf den Vormittag und den Nachmittag zu verteilen. Ritualisierte Bewegungspausen sind zur Aktivierung und Entspannung in den Unterricht zu integrieren. Sie sollen Ermüdungsphasen entgegenwirken und somit einen nachhaltigen Lernprozess während des Unterrichtstages gewährleisten. Die Entwicklung und Umsetzung des Sport- und Bewegungskonzeptes erfolgt in enger Abstimmung mit dem Unterrichtsfach Sport- und Gesundheitsförderung.

     

    Anträge zur Umstellung der Organisation des Berufsschulunterrichts entsprechend einer Ganztagsberufsschule müssen, nach Beratung durch die obere Schulaufsicht, auf dem Dienstweg bei der obersten Schulaufsicht mindestens ein halbes Jahr vor Schuljahresbeginn gestellt werden.

     

    Dem Antrag sind neben dem Bewegungs-, Ernährungs- und Gesundheitskonzept die Zustimmung des Schulträgers und der zuständigen Stelle nach dem BBiG oder der HwO beizufügen.

     

    Zur Unterstützung der Beratung durch die obere Schulaufsicht ist ein Starterpaket für Berufskollegs entwickelt worden, das bei der zuständigen Bezirksregierung erworben werden kann und unter anderem eine Checkliste zur Prüfung der Rahmenbedingungen enthält.“

     

     

    ABl. NRW. 01/10 S. 38

     

     

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