Zu BASS 15 – 39 Nr. 605, 621*
Sekundarstufe II; Berufskolleg; Fachschule;
Lehrpläne zur Erprobung
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
v. 20. 11. 2009 – 312.6.08.01.13
Für den Unterricht in den Bildungsgängen der Fachschulen wurden unter Mitwirkung erfahrener Lehrkräfte für die in der Anlage 1 aufgeführten Bildungsgänge Lehrpläne zur Erprobung erarbeitet.
Die Lehrpläne zur Erprobung werden bis zum Ende des Schuljahres 2012/2013 in Kraft gesetzt.
Den Berufskollegs, die die jeweiligen Bildungsgänge führen, gehen die Lehrpläne mit je einem Exemplar unmittelbar zu. Die Lehrpläne werden außerdem im Bildungsportal des Ministeriums veröffentlicht. Eine Bestellung über den Verlag ist nicht möglich. Rückfragen sind an das Ministerium für Schule und Weiterbildung zu richten.
Die Lehrpläne sind allen an der didaktischen Jahresplanung für den Bildungsgang Beteiligten zur Verfügung zu stellen und zusätzlich in der Schulbibliothek u. a. für die Mitwirkungsberechtigten zur Einsichtnahme bzw. Ausleihe verfügbar zu halten.
Die zur Erprobung in Kraft gesetzten Lehrpläne sind in Lernfeldern strukturiert. Die Bildungsgangkonferenzen sind aufgerufen, eine Intensive didaktische Diskussion der Lehrpläne unter Einbeziehung des vom Arbeitsstab entwickelten Kriterienkataloges zu führen.
Um eine kontinuierliche Evaluation sicherstellen zu können, werden die Berufskollegs, die diese Bildungsgänge führen, gebeten, nach jedem Schuljahr bis zum 30. Oktober über die Bezirksregierungen einen Erfahrungsbericht vorzulegen. Mit Beendigung der Erprobungsphase ist beabsichtigt, die Verbändebeteiligung gemäß § 77 Abs. 2 SchulG (BASS 1 – 1) für die Festsetzung der Richtlinien und Lehrpläne einzuleiten.
* nur online unter www.schulministerium.nrw.de \> Schulrecht \> Richtlinien und Lehrpläne \> Richtlinienliste oder für Abonnenten unter www.schul-welt.de
Anlage 1
Neue Lehrpläne zur Erprobung, die mit sofortiger Wirkung in Kraft treten:
Heft
7605 Fachschule des Sozialwesens, Fachrichtung Sozialpädagogik
7621 Fachschule des Sozialwesens, Aufbaubildungsgang, Bewegungsförderung
Anlage 2
Folgender Lehrplan zur Erprobung tritt mit sofortiger Wirkung außer Kraft:
Fachschule des Sozialwesens, Fachrichtung Sozialpädagogik,
RdErl. v. 1. 1. 2006 (BASS 15 – 39 Nr. 605)
ABl. NRW. 01/10 S. 40