Zu BASS 12 – 65
Ganztägiger Konferenz- und Beratungstag
vor den Zeugnisterminen
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
v. 9. 12. 2008 – 222.2.02.02.02-73738/08
Der Beratung über die individuelle Lern- und Leistungsentwicklung von Schülerinnen und Schülern kommt eine besondere, noch weiter zunehmende Bedeutung im Rahmen des schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrages zu.
Bei Bedarf wird den Schulen daher die Möglichkeit gegeben, pro Schulhalbjahr einen ganztägigen Zeugniskonferenz- und Beratungstag des gesamten Kollegiums durchzuführen. Dieser soll insbesondere auch zur Absprache über individuelle Lern- und Förderempfehlungen im Sinne von § 50 Abs. 3 Satz 1 SchulG (BASS 1 – 1) dienen.
Voraussetzung für die Durchführung dieser Konferenztage ist neben einem entsprechenden Beschluss der Schulkonferenz eine Vorabinformation der Elternschaft.
Für die Schülerinnen und Schüler sind Konferenztage Studientage, an denen von der Schule gestellte und vorbereitete Aufgaben bearbeitet werden. In Berufskollegs sind die Ausbildungsbetriebe über die Durchführung von Konferenztagen zu informieren. Sofern keine anderslautenden Absprachen mit den Ausbildungsbetrieben getroffen werden, nehmen die Schülerinnen und Schüler an diesen Tagen an der betrieblichen Ausbildung teil.
ABl. NRW. 01/09 S. 44