Unter der Ordnungsnummer 13-63 Nr. 6 werden zwei Erlasse zusammengefasst veröffentlicht.

13-63 Nr. 6

Termine für die Sprachprüfung im
Herkunftssprachlichen Unterricht

Schuljahr 2024/2025

Termine
für die Sprachprüfung
im Herkunftssprachlichen Unterricht
im Schuljahr 2024/2025
am Ende der Sekundarstufe I
an Hauptschulen,  Realschulen,
Gesamtschulen, Sekundarschulen, Primusschulen,
Gymnasien mit einer Klasse 9 bei
achtjährigem Bildungsgang,
ansonsten mit einer Klasse 10 (Sl)
und Förderschulen, am Ende des 4. Semesters
an Abendrealschule und
am Ende der Klasse 11 an Waldorfschulen sowie
an Waldorf-Förderschulen

Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung

Vom 8. Dezember 2023 - Az: 323-71.06.27.17-000020

1

Prüfungstermine am Ende des Schuljahres 2024/2025
(für alle in der Erlassbezeichnung genannten Schulformen)

1.1 Schriftliche Prüfungen:

Donnerstag, 8. Mai 2025

Nachschreibtermin für die schriftliche Prüfung:

Mittwoch, 14. Mai 2025

Bekanntgabe der Vor- und Prüfungsnoten:

Montag, 23. Juni 2025

Mündliche Abweichungsprüfung:

1. Tag: Montag, 30. Juni 2025

letzter Tag: Freitag, 4. Juli 2025

1.2 Die mündlichen Prüfungen werden innerhalb dieses Zeitrahmens von den Schulen selbst terminiert.

Der Beginn der schriftlichen Prüfung liegt am Vormittag, sofern keine begründeten organisatorischen Umstände dem entgegenstehen.

Sachbezogene Anfragen richten Sie bitte an die Qualitäts- und UnterstützungsAgentur - Landesinstitut für Schule (QUA-LiS NRW), Arbeitsbereich 5 (02921 / 683-5001, Sprachpruefungen-SFPHSU@qua-lis.nrw.de).

2
Inkrafttreten

Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

 

Schuljahr 2025/2026

Termine
für die Sprachprüfung
im Herkunftssprachlichen Unterricht
im Schuljahr 2025/2026
am Ende der Sekundarstufe I
an Hauptschulen, Realschulen,
Gesamtschulen, Sekundarschulen, Primusschulen,
Gymnasien mit einer Klasse 9 (G8),
Gymnasien mit einer Klasse 10 (G9) und
Förderschulen, am Ende des 4. Semesters
an Abendrealschulen und
am Ende der Klasse 11 an Waldorfschulen sowie
an Waldorf-Förderschulen

Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung

Vom 27. November 2025 - Az: 323 - 71.06.27.17-000020

1
Prüfungstermine am Ende des Schuljahres 2025/2026
(für alle in der Erlassbezeichnung genannten Schulformen)

1.1 Schriftliche Prüfung:

Donnerstag, 23. April 2026

Nachschreibtermin für die schriftliche Prüfung:

Mittwoch, 29. April 2026

Bekanntgabe der Vor- und Prüfungsnoten:

Dienstag, 16. Juni 2026

Mündliche Abweichungsprüfung:

1. Tag: Mittwoch, 24. Juni 2026

letzter Tag: Freitag, 3. Juli 2026

1.2 Die mündlichen Prüfungen werden innerhalb dieses Zeitrahmens von den Schulen selbst terminiert.

1.3 Der Beginn der schriftlichen Prüfung liegt am Vormittag, sofern keine begrün­deten organisatorischen Umstände dem entgegenstehen.

1.4 Sachbezogene Anfragen richten Sie bitte an die Qualitäts- und UnterstützungsAgentur – Landesinstitut für Schule (QUA-LiS NRW), Arbeitsbereich 5 (02921 / 683-5001, Sprachpruefungen-SFP-HSU@qua-lis.nrw.de).

2
Inkrafttreten

Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.