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    21-13 Nr. 8

    Entwicklung von KMK-Rahmenlehrplänen
    und Bildungsplänen für NRW;
    Bildungsplanarbeit für die Bildungsgänge
    der Fachklassen des dualen Systems

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
    v. 27.01.1998 (GABl. NW. 1 S. 51)1

    Bei der Entwicklung von Richtlinien und Bildungsplänen für die Bildungsgänge der Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung wird wie folgt verfahren:

    1 KMK-Rahmenlehrplanarbeit

    Das Land Nordrhein-Westfalen beteiligt sich in der Regel an allen KMK-Rahmenlehrplangruppen durch die Entsendung einer Lehrkraft. Die Lehrkraft wird vom Ministerium für Schule und Bildung in Absprache mit den Bezirksregierungen benannt. Die benannte Lehrkraft erhält für die Mitarbeit in der Rahmenlehrplangruppe eine Ermäßigung der wöchentlichen Unterrichtsverpflichtung von einer Stunde für die Dauer von zwei Schulhalbjahren. Übernimmt die Lehrkraft die Federführung in der Rahmenlehrplangruppe, erhält sie eine Ermäßigung der wöchentlichen Unterrichtsverpflichtung im Umfang von zwei Stunden.

    Die Vorbereitung des Rahmenlehrplanmitglieds übernimmt die Qualitäts- und UnterstützungsAgentur - Landesinstitut für Schule (QUA-LiS NRW). Für die Mitarbeit in der Rahmenlehrplangruppe erhält die benannte Lehrkraft die Einladungen zum vorlaufenden Experten-Seminar, zu den Sitzungen und zum abschließenden Workshop vom Sekretariat der Kultusministerkonferenz. Die Bezirksregierungen erteilen die Dienstreisegenehmigungen und tragen die Reisekosten.

    Das Mitglied in der Rahmenlehrplangruppe stimmt seine Arbeit mit der für das Lehrplanverfahren zuständigen schulfachlichen Dezernentin oder dem zuständigen schulfachlichen Dezernenten, dem Ministerium für Schule und Bildung sowie QUA-LiS NRW ab und wird entsprechend vorbereitet, begleitet und bei Bedarf unterstützt.

    2 Landesrichtlinien- und Bildungsplanarbeiten

    Parallel zur KMK-Lehrplanarbeit wird unter dem Vorsitz der zuständigen Dezernentin oder des zuständigen Dezernenten der Bildungsplan NRW entwickelt. Im Rahmen der für die KMK-Lehrplanarbeit gewährten Entlastung gehört es zu den Aufgaben der benannten Lehrkraft, an der Bildungsplanarbeit sowie den Implementationsveranstaltungen mitzuwirken und eine für die Bildungsarbeit beispielgebende Beschreibung einer Lernsituation einzubringen. QUA-LiS NRW lädt zu den notwendigen Sitzungen für die Bildungsplanarbeit NRW ein und trägt die Reisekosten.

     


    1 Bereinigt. Eingearbeitet:
    RdErl. v. 01.10.2002 (ABl. NRW. 1 S. 396)

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